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Kärntner Landtagswahlen

Am Sonntag, 5. März 2023,  finden die Kärntner Landtagswahlen statt.

Gemäß § 17 der Landtagswahlordnung sind alle österreichischen Staatsbürger, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und im Land Kärnten ihren Hauptwohnsitz haben, wahlberechtigt. Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht sind:

a) das Wahlalter (Vollendung des 16. Lebensjahres am 05.03.2023)
b) die österreichische Staatsbürgerschaft am Stichtag
c) zum Stichtag 03.01.2023 im Wählerverzeichnis eingetragen 
d) keine Wahlausschließungsgründe (§ 18 K-LTWO) am Stichtag.


Vorzeitiger Wahltag am 24. Februar 2023 im Rathaus

Bereits am 24.02.2023 haben Sie die Möglichkeit im Zuge des vorzeitigen Wahltages im Sprengel 1, Wahllokal Rathaus, Hauptplatz 1, in der Zeit von 15:00 – 19:00, persönlich Ihre Stimme abzugeben.  Für einen reibungslosen Ablauf nehmen Sie bitte den entsprechenden Abschnitt der „Amtlichen Wahlinformation“ sowie einen Lichtbildausweis in das Wahllokal mit.

Eine Stimmabgabe mittels Wahlkarte ist an diesem Tag nicht möglich.


Wählen mit Wahlkarte

Falls Sie am Wahltag voraussichtlich verhindert sein sollten und daher Ihre Stimme nicht in Ihrem Wahllokal abgeben können, haben Sie die Möglichkeit, eine Wahlkarte anzufordern. Mit dieser können Sie Ihr Wahlrecht bereits vor dem Wahltag ausüben.

 

Vor dem Wahltag:

  • Per Briefwahl – die Wahlkarte muss spätestens bis zum Schließen des letzten Wahllokals bei der ausstellenden Gemeinde einlangen.

Am Wahltag:

  • Durch persönliche Stimmabgabe in Ihrem zuständigen Wahllokal (Wahlkarte ist mitzubringen!)
  • Bis zum Schließen des letzten Wahllokals ist eine Abgabe der unterschriebenen und verschlossenen Wahlkarte in jedem Wahllokal der ausstellenden Gemeinde möglich. Die Wahlkarte kann auch durch Boten überbracht werden.
  • Wie kann eine Wahlkarte beantragt werden?

     

    WICHTIG: Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!

     

  • Mündlich durch persönliches Erscheinen vor der Behörde. Bei der Antragsstellung ist ein Lichtbildausweis zwingend vorzuweisen. NEU:In diesem Fall haben Sie auch die  Möglichkeit, sofort zu wählen und die verschlossene und unterschriebene Wahlkarte direkt im Gemeindeamt abzugeben.
  • Schriftlich:
    Elektronisch über www.wahlkartenantrag.at(ab 24.01.2023 möglich)
    Mittels Anforderungskarte: Diese ist Bestandteil der „Amtlichen Wahlinformation“

    Es wird empfohlen, die Antragstellung mittels oben genannter Möglichkeiten vorzunehmen
    Für eine allenfalls abweichende Antragstellung (z.B. per E-Mail, per Post, usw.) kontaktieren Sie bitte vorab die zuständigen MitarbeiterInnen unter der Telefonnummer 04212/5555 DW 501 oder DW 502.


Bis wann kann eine Wahlkarte beantragt werden?

Schriftlich bis zum 4. Tag vor dem Wahltag (spätestens Mittwoch, 01. März 2023)
Mündlich bis zum 2. Tag vor dem Wahltag (spätestens Freitag, 03. März 2023, 12.00 Uhr)

 


Fliegende Wahlkommission

Wahlberechtigte, die in  Folge von Bettlägrigkeit oder Krankheitsgründen unfähig sind, ihr Wahlrecht in einem Wahllokal auszuüben und persönlich von einer Wahlbehörde besucht werden möchten, können dies vorab beantragen. Die Beantragung, dass sie ihr Wahlrecht vor einer fliegenden Wahlkommission in ihrer Wohnung oder an einem sonstigen Aufenthaltsort ausüben können, erfolgt einfach bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Sofern sich diese im jeweiligen Gemeindegebiet befinden.

BEANTRAGUNG DER „Fliegenden Wahlkommission“:

  • Der Antrag ist spätestens am vierten Tag vor dem Wahltag bei der zuständigen Gemeinde zu stellen.
  • Nähere Informationen erhalten Sie im Wahlamt der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan

Persönliche Stimmabgabe im Wahllokal am 5. März 2023

Informationen zu Ihrem Wahllokal und den Wahlzeiten werden Ihnen mittels „Amtlicher Wahlinformation“ bekannt gegeben. Diese wird Ihnen rechtzeitig vor dem Wahltag zugestellt. Für einen reibungslosen Ablauf nehmen Sie den entsprechenden Abschnitt der „Amtlichen Wahlinformation“ sowie einen Lichtbildausweis in das Wahllokal mit.


Wahllokale und Sprengeleinteilung

St. Veit an der Glan ist in 19 Wahlsprengel aufgeteilt. Für jeden Sprengel wurde ein Wahllokal bestimmt. Das für Sie zuständige Wahllokal richtet sich nach Ihrem Wohnsitz. Die Stimmabgabe erfolgt im Wahllokal in der Wahlzelle. Bitte bringen Sie auf jeden Fall, zur Stimmabgabe in Ihrem Wahllokal, einen Nachweis Ihrer Identität mit.

 

– ACHTUNG: VERLEGUNG VON WAHLLOKALEN (Sprengel 2, 9 und 11): 

  • Sprengel 2: Vormals Haus KIMAMA Nebeneingang, Grabenstraße 34 – Jetzt Volksschule St. Veit, Eingang Friesacher Straße, Friesacher Straße 2
  • Sprengel 9: Vormals Bezirkshauptmannschaft Amtsgebäude II, Marktstraße 15 – Jetzt Kindergarten Fröbel, Lastenstraße 1c
  • Sprengel 11: Vormals Musikschule II, Oktoberplatz 5 – Jetzt Volksschule Hörzendorf, Unterbergen 3a

 

– DIE WAHLZEITEN: 

Dauer der Stimmenabgabe für die Sprengel 1 bis 14 und 16 bis 18 ist von 8–16 Uhr durchgehend. 

Die Wahlzeit für den Sprengel 15 (Altenheim) wird von 8–11 Uhr, für den Sprengel 19 (Senecura Pflegeheim) von 13–16 Uhr und für die "Besondere Wahlbehörde" von 9–12 Uhr festgesetzt.

 

 

Botengasse

Bräuhausgasse

Burggasse

Dr.-Karl-Domenig-Straße

Hauptplatz

Kirchgasse

Kirchplatz

Leitengasse

Oktoberplatz

Ossiacher Straße

Postgasse

Schillerplatz

Unterer Platz

Gerichtstraße

Grabenstraße

Höhenstraße

Lichtenbergstraße

Obermühlbacher Straße

Parkgasse

Spitalgasse

Sponheimer Straße

Stiegengasse

Urtlstraße

Zensweger Straße

Martin-Rom-Straße

Bahnhofstraße

Dr.-Arthur-Lemisch-Straße 1-54, 56, 58-82, 59

Dr.-Jakob-Kobalter-Straße

Gartengasse

Kanalgasse

Karl-Wagner-Platz

Kölnhofallee

Leopold-Polanz-Straße 23-29

Ranftlweg

Rot-Kreuz-Straße

Kölnhofsiedlung

Dr.-Johann-Spöck-Straße

Friesacher Straße

Goethestraße

Grillparzerstraße

Leopold-Polanz-Straße 2-21

Schillerstraße

Prof. Ernst Fuchs Platz

Anton-Reichel-Straße

Grundgasse

Klagenfurter Straße 18, 20-52, 54

Landstraße

Lastenstraße 19-31

Martin-Luther-Straße

Herzog-Bernhard-Platz 1-19

Völkermarkter Straße 1-22, 24, 26, 28

Platz am Graben

Prinzhoferstraße

Personalstraße 2

Bahnweg 6-33

Buchenweg

Dammgasse

Finkenweg

Flurgasse

Flußgasse 63-127, 150

Föhrenweg

Glanfeldgasse

Glangasse 81, 200, 201

Kalten-Keller-Straße

Konrad-Wallisch-Straße 3-22

Meisenweg

Paracelsusgasse

Untere Flurgasse 2-69, 71, 73-83

Verbindungsstraße

Auenweg

Fritz-Wollte-Straße

Amselweg

Eulengasse

Feldgasse 12-70

Flußgasse 14-26, 34, 36

Gewerbestraße

Glangasse 3-67, 71, 72a, 72b

Grünfeldgasse

Industriestraße

Mühlgasse

Schießstattallee

Schießstattsiedlung

Transportstraße

Handelsstraße

Klagenfurter Straße 53, 55-72, 74, 78, 80, 82

Schützenstraße

Feldgasse 1-11

Schlachthausgasse

Lagerstraße

Lastenstraße 1-18

Marktstraße

Personalstraße 1, 3-19

Beethovenstraße

Haydnstraße

Märzstraße

Mozartstraße

Neubaugasse

Novemberstraße

Just.-Mulle-Straße

Salpeterstraße

Villacher Straße 29-84

Hubertusstraße

Einsiedlergasse

Gluckstraße

Millenniumspark

Prof. Anton Schmid Weg

Prof. G. Glawischnig Weg

Rabengasse

Schubertstraße

Jacques-Lemans-Straße

Aussichtshöhe

Aussichtsweg

Bachsteig

Bürgergasse

Erlgasse

Falkenweg

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J.-F.-Perkonig-Straße

Kalvarienbergstraße

Kreuzweg

Lindenstraße

Poganzerstraße

Rainweg

Schwalbenweg

Sonnwendgasse

Villacher Straße 2-28

Waagstraße

Treffelsdorfer Straße

Berggasse

Husarengasse

Klagenfurter Straße 73, 75-77, 79, 81, 83-160

Kollerhofstraße

Reitergasse

Sterngasse

Altglandorf

Bahnweg 38-90

Blintendorf

Eichenweg

Florian-Luger-Gasse

Fuchsenfeldgasse

Konrad-Wallisch-Straße 23-34

Magdalensbergblick

St. Andrä

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Völkermarkter Straße 23, 25, 27, 29, 31-56

Wayerstraße

Taggenbrunner Straße

Johann-Pacher-Straße

Graf Egger Straße

Herzog-Bernhard-Straße

Walther-v.-d.-Vogelweide-Straße

Jakob-Ladroner-Weg

Sandgasse

Nähere Informationen unter

Margret Weilharter | Markus Grünkranz

Meldeamt | Rathaus | Stockwerk EG | Zimmer 2a

+43 4212 5555-502 | +43 4212 5555-501

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