Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises werden folgende Urkunden benötigt:
bei ehelicher Abstammung:
bei unehelicher Abstammung:
Alle Dokumente sind im Original vorzulegen.
Die Gebühren für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises
betragen € 39,30.
( € 26,40 Bundesgebühr und € 12,90 Landesverwaltungsabgabe)
Staatsbürgerschaftsnachweise, die für Neugeborene bzw. Kleinkinder bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres ausgestellt werden, sind von Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben befreit. Dies gilt jedoch nicht für die Verleihung der Staatsbürgerschaft, sowie eine damit in Zusammenhang stehende Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises.
