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Öffentliche Sportstätten

Die Stadtgemeinde St. Veit an der Glan bietet für die Freizeitgestaltung der Einwohnerinnen und Einwohner einige frei zugängliche Sportstätten an. Diese stehen, wenn nicht vor Ort anders beschildert, ganzjährig bei Tageslicht, längstens bis 21 Uhr, zur Verfügung.

Die öffentlichen Sportplätze der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan werden regelmäßig kontrolliert und gewartet. Trotzdem sind Eltern nicht von der Aufsichtspflicht über ihre Kinder entbunden.

Sportplatz-Regeln

  • Alle PlatznutzerInnen sind verpflichtet, die Sportanlagen pfleglich zu behandeln und eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass diese optisch und technisch in einwandfreiem Zustand bleiben. Beschädigungen oder Verunreinigungen sind umgehend dem Betreiber mitzuteilen.
  • Es ist darauf zu achten, dass auf den Sportanlagen eine verträgliche Geräuschkulisse vorherrscht und somit Nachbarn und Anwohner nicht gestört werden.
  • Grundsätzlich sollen sich alle SportlerInnen und BesucherInnen so verhalten, dass ein gefahrloser und ordnungsgemäßer Spielbetrieb gewährleistet ist.
  • Hunde sind auf den Sportanlagen an der Leine zu halten und dürfen nicht auf die Spielflächen geführt werden. Hundekot ist zu entfernen.
  • Fahrräder sind außerhalb der Sportstätten abzustellen.
  • Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
  • Das Besteigen und Überklettern von Toren, Torschussnetzen, Zäunen, Korbanlagen und Gerüsten/Konstruktionen ist untersagt.
  • Auf der Sportanlage gefundene Gegenstände sind im Fundbüro der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan abzugeben.
Nähere Informationen unter

MMag. Thomas Pipan

Sportverwaltung |  Hauptplatz 1 | 9300 St. Veit/Glan

+43 4212 5555-708

thomas.pipan@stveit.com

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Ergänzende Informationen

Hier geht es zu den öffentlichen Spielplätzen.