Icon

Spielplätze in St. Veit/Glan

Die öffentlichen Spielplätze der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan werden regelmäßig kontrolliert und gewartet. Trotzdem sind Eltern nicht von der Aufsichtspflicht über ihre Kinder entbunden.

Spielplatz-Regeln

  • Alle SpielplatznutzerInnen sind verpflichtet, die Spielplätze pfleglich zu behandeln und eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass diese optisch und technisch in einwandfreiem Zustand bleiben. Beschädigungen oder Verunreinigungen sind umgehend dem Betreiber mitzuteilen.
  • Es ist darauf zu achten, dass auf den Spielplätzen eine verträgliche Geräuschkulisse vorherrscht und somit Nachbarn und Anwohner nicht gestört werden.
  • Grundsätzlich sollen sich alle SpielplatznutzerInnen so verhalten, dass ein gefahrloser und ordnungsgemäßer Spielbetrieb gewährleistet ist.
  • Hunde sind auf den Spielplätzen an der Leine zu halten und dürfen nicht auf die Spielflächen geführt werden. Hundekot ist zu entfernen.
  • Fahrräder sind außerhalb der Spielplätze abzustellen.
  • Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
  • Auf Spielplätzen gefundene Gegenstände sind im Fundbüro der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan abzugeben.
Nähere Informationen unter

MMag. Thomas Pipan

Sportverwaltung |  Hauptplatz 1 | 9300 St. Veit/Glan

+43 4212 5555-708

thomas.pipan@stveit.com

Downloads
Ergänzende Informationen