Hausmüll
Die städtische Müllabfuhr sorgt für die Entleerung bzw. Abholung von Hausmüll im gesamten Stadtgebiet von St. Veit an der Glan.
Die Entsorgung der Abfälle ist in der Abfallwirtschaftsordnung geregelt. Jeder Eigentümer bebauter Grundstücke im Abholbereich ist verpflichtet, die auf eigenen Kosten anzuschaffenden Müllbehälter aufzustellen oder anzubringen und am Abholtag leicht zugänglich aufzustellen. Die Größe und Anzahl der Behälter wird unter Bedachtnahme auf den durchschnittlichen ortsüblichen Anfall von Abfällen festgelegt.
Die Müllgebühren werden vierteljährlich durch die Finanz-, Abgaben- und Wirtschaftsabteilung der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan vorgeschrieben.
Was ist Restmüll?
Als Restmüll wird jeder Müll bezeichnet, der keiner Wiederverwertung zugeführt werden kann. Das sind zum Beispiel Bleikristallglas, Flachglas, Fotos, Glühbirnen, Asche, Porzellan, Staubsaugerbeutel, Damenhygieneartikel, Zahnbürsten, Plastiksäcke, Joghurtbecher, Windeln, Geschirr, etc.
Abfuhrkalender
Die Abfuhr von Hausmüll erfolgt je nach angemeldetem Intervall wöchentlich, vierzehntägig oder vierwöchig.
Bau- & Wirtschaftshof
Bmstr. Gerhard Stippernitz | Handelsstraße 21 | 9300 St. Veit/Glan
gerhard.stippernitz@stveit.com
Margit Koppitsch-Kernmayer
Sekretariat Bau- und Wirtschaftshof
margit.koppitsch-kernmayer@stveit.com