Eheschliessung
St. Veit an der Glan bietet Ihnen als Hochzeitspaar eine wunderbare Kulisse zum Heiraten. Als Ort für die standesamtliche Trauung können die Paare innerhalb der Amtsräume zwischen dem Trauungssaal (im kleineren Rahmen) oder dem Rathaushof (im größeren Rahmen) wählen. Eine Eheschließung im romantischen Ambiente des St. Veiter Rathauses können Sie zu folgenden Zeiten einplanen:
Montag bis Freitag: nach Vereinbarung
Samstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Die anschließende Hochzeitsfeier kann je nach Wunsch und Geschmack in einer der "Rent a City"-Locations stattfinden. Näher Informationen finden Sie hier.
Anmeldung zur Eheschliessung
Haben Sie sich entschlossen zu heiraten, können Sie sich bei jedem österreichischen Standesamt zur Eheschließung anmelden und das "Aufgebot", die sogenannte Niederschrift zu Ermittlung der Ehefähigkeit, bestellen. Die Niederschrift ist maximal sechs Monate gültig. Sie können jedoch bereits davor den Termin für die standesamtliche Trauung reservieren.
Im Zuge der Hochzeitsanmeldung erfolgt die Aufnahme der persönlichen Daten der Verlobten, die Unterschriften der beiden Verlobten, die Entrichtung der Gebühren sowie die Klärung sonstiger Details.
Benötigte Dokumente
Welche Dokumente Sie für die Eheschließung benötigen, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab.
- amtliche Lichtbildausweise der Verlobten
- Geburtsurkunden der Verlobten
- Staatsbürgerschaftsnachweise der Verlobten
- Nachweis akademischer Grade
Verwitwete oder geschiedene Personen benötigen zusätzlich
- Heiratsurkunden aller Vorehen
- Nachweis über die Auflösung früherer Ehen (Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung, bzw. Sterbeurkunde)
Ausländische Staatsbürger/-bürgerinnen
Hier sind je nach konkretem Fall unterschiedliche Dokumente erforderlich. Bitte wenden Sie sich direkt an das Standesamt St. Veit an der Glan.
Alle beim Standesamt vorzulegenden Dokumente müssen im Original (Kopien können nicht angenommen werden) eingereicht werden.
Anfallende Gebühren & Kosten
Auskünfte über die anfallenden Gebühren und Kosten erhalten Sie direkt beim Standesamt
Namensführung
Die Namensführung nach der Eheschließung richtet sich jeweils nach dem Recht jenes Staates, dem eine Person angehört. Österreichische Staatsbürger können vor, bei oder nach der Eheschließung eine Namensbestimmung abgeben und haben folgende Möglichkeiten:
Einen gemeinsamen Familiennamen, wobei dafür einer der beiden Namen verwendet werden kann.
Bei einem gemeinsamen Familiennamen kann eine Doppelnamensbestimmung erfolgen, durch den Ehegatten, dessen Familienname nicht gemeinsamer Familienname ist.
Es kann auch ein aus den Familiennamen beider Ehegatten bestehender Doppelnamen zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt werden.
Wird kein gemeinsamer Familienname bestimmt, so behalten die Eheschließenden ihre bisherigen Namen.
Damit Ihre Hochzeit ein unvergessliches Erlebnis wird und wir Sie optimal beraten und unterstützen können, bitten wir Sie um rechtzeitige Kontaktaufnahme.
Markus Grünkranz
Standesamt | Rathaus | Stockwerk EG | Zimmer 2c
Jessica Bilgeri
Standesamt | Rathaus | Stockwerk EG | Zimmer 2c
Sabine Kelc
Standesamt | Rathaus | Stockwerk EG | Zimmer 2c
Parteienverkehr: Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr