Meldebestätigungen & Meldeauskunft
Jede Person, gleichgültig ob es sich um einen österreichischen Staatsbürger/eine österreichische Staatsbürgerin oder um einen ausländischen Bürger/eine ausländische Bürgerin handelt, hat die Möglichkeit, gegen Nachweis der Identität die Erteilung einer Meldeauskunft aus dem Örtlichen (OMR) oder Zentralen Melderegister (ZMR) zu verlangen.
Dieser Antrag kann entweder persönlich im Meldeamt oder am Postweg erfolgen. Eine telefonische Auskunft sowie eine Auskunft per E-Mail ist nicht möglich.
Für Meldeauskünfte aus dem Zentralen Melderegister werden folgende Angaben benötigt:
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum
- ein zusätzliches Merkmal bzw. ein Bestandteil der Meldedaten, das den Gesuchten/die Gesuchte durch bestimmte Merkmale soweit individualisiert, dass Mehrfachauskünfte nicht möglich sind.
Hauseigentümerauskunft
Hauseigentümer/Hauseigentümerinnen haben das Recht, unter Nachweis des Eigentums (neuerer Grundbuchsauszug über die betreffende Liegenschaft) Namen und Adressen aller in dem Gebäude oder einer Wohnung gemeldeten Personen zu bekommen (z.B. wegen Verbotes der Untervermietung).
Anfallende Gebühren & Kosten
EINFACHE MELDEAUSKUNFT
Der Antrag für eine Meldeauskunft:
- ist kostenlos, wenn Sie ihn persönlich einbringen
- kostet € 14,30, wenn Sie den Antrag schriftlich einbringen
Die Meldeauskunft kostet:
- aus dem OMR - Örtlichen Melderegister € 2,10
- aus dem ZMR - Zentralen Melderegister € 3,30
Die Gebühren sind auch fällig, wenn die Eingabe erfolglos war!
HAUSEIGENTÜMERAUSKUNFT
Der Antrag für eine Meldeauskunft:
- ist kostenlos, wenn Sie ihn persönlich einbringen
- kostet € 14,30, wenn Sie den Antrag schriftlich einbringen
Die Meldeauskunft kostet:
- € 5,45 Bundesverwaltungsabgabe für die erste Person
- € 2,10 für jede weitere Person
Auskunftssperre beantragen
Liegen bestimmte schutzwürdige Interessen vor, können Sie eine Auskunftssperre aus dem Melderegister beantragen. Dies kann aus privaten oder beruflichen Gründen der Fall sein.
Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das Meldeamt St. Veit an der Glan.
Margret Weilharter
Meldeamt | Rathaus | Stockwerk EG | Zimmer 2a
Parteienverkehr: Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr