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Meldebestätigungen & Meldeauskunft

Jede Person, gleichgültig ob es sich um einen österreichischen Staatsbürger/eine österreichische Staatsbürgerin oder um einen ausländischen Bürger/eine ausländische Bürgerin handelt, hat die Möglichkeit, gegen Nachweis der Identität die Erteilung einer Meldeauskunft aus dem Örtlichen (OMR) oder Zentralen Melderegister (ZMR) zu verlangen.

Dieser Antrag kann entweder persönlich im Meldeamt oder am Postweg erfolgen. Eine telefonische Auskunft sowie eine Auskunft per E-Mail ist nicht möglich.

Für Meldeauskünfte aus dem Zentralen Melderegister werden folgende Angaben benötigt:

  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum
  • ein zusätzliches Merkmal bzw. ein Bestandteil der Meldedaten, das den Gesuchten/die Gesuchte durch bestimmte Merkmale soweit individualisiert, dass Mehrfachauskünfte nicht möglich sind.

Hauseigentümerauskunft

Hauseigentümer/Hauseigentümerinnen haben das Recht, unter Nachweis des Eigentums (neuerer Grundbuchsauszug über die betreffende Liegenschaft) Namen und Adressen aller in dem Gebäude oder einer Wohnung gemeldeten Personen zu bekommen (z.B. wegen Verbotes der Untervermietung).

Anfallende Gebühren & Kosten

EINFACHE MELDEAUSKUNFT

Der Antrag für eine Meldeauskunft:

  • ist kostenlos, wenn Sie ihn persönlich einbringen
  • kostet € 14,30, wenn Sie den Antrag schriftlich einbringen

Die Meldeauskunft kostet:

  • aus dem OMR - Örtlichen Melderegister € 2,10
  • aus dem ZMR - Zentralen Melderegister € 3,30

Die Gebühren sind auch fällig, wenn die Eingabe erfolglos war!

 

HAUSEIGENTÜMERAUSKUNFT

Der Antrag für eine Meldeauskunft:

  • ist kostenlos, wenn Sie ihn persönlich einbringen
  • kostet € 14,30, wenn Sie den Antrag schriftlich einbringen

Die Meldeauskunft kostet:

  • € 5,45 Bundesverwaltungsabgabe für die erste Person
  • € 2,10 für jede weitere Person

Auskunftssperre beantragen

Liegen bestimmte schutzwürdige Interessen vor, können Sie eine Auskunftssperre aus dem Melderegister beantragen. Dies kann aus privaten oder beruflichen Gründen der Fall sein.

Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das Meldeamt St. Veit an der Glan.

Nähere Informationen unter

Margret Weilharter

Meldeamt | Rathaus | Stockwerk EG |  Zimmer 2a

+43 4212 5555-502

margret.weilharter@stveit.com

 

Parteienverkehr: Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr

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