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Namensänderungen

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Änderung des Familiennamens möglich. Die Änderung des Namens muss im Wege einer Namensänderung beim Standesamt St. Veit an der Glan erfolgen.

Für folgende Namensänderungen ist das Standesamt zuständig:

  • Namensänderungen bei Eheschließung/Verpartnerungen
  • Wiederannahme eines früheren Familiennamens nach Scheidung, Todesfall des Gatten/der Gattin
  • Wenn die Antragsteller oder Antragsstellerinnen den Familiennamen des anderen Elternteils erhalten wollen

Gerne informiert Sie das Standesamt auch über die Möglichkeiten einer Namensänderung sowie die benötigten Dokumente und die anfallenden Kosten.

Nähere Informationen unter

Markus Grünkranz

Standesamt | Rathaus | Stockwerk EG |  Zimmer 2c

+43 4212 5555-501

markus.gruenkranz@stveit.com

 

Jessica Bilgeri

Standesamt | Rathaus | Stockwerk EG |  Zimmer 2c

+43 4212 5555-504

jessica.bilgeri@stveit.com

 

Sabine Kelc

Standesamt | Rathaus | Stockwerk EG |  Zimmer 2c

+43 4212 5555-503

sabine.kelc@stveit.com

 

 

Parteienverkehr: Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr

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