Namensänderungen
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Änderung des Familiennamens möglich. Die Änderung des Namens muss im Wege einer Namensänderung beim Standesamt St. Veit an der Glan erfolgen.
Für folgende Namensänderungen ist das Standesamt zuständig:
- Namensänderungen bei Eheschließung/Verpartnerungen
- Wiederannahme eines früheren Familiennamens nach Scheidung, Todesfall des Gatten/der Gattin
- Wenn die Antragsteller oder Antragsstellerinnen den Familiennamen des anderen Elternteils erhalten wollen
Gerne informiert Sie das Standesamt auch über die Möglichkeiten einer Namensänderung sowie die benötigten Dokumente und die anfallenden Kosten.
Markus Grünkranz
Standesamt | Rathaus | Stockwerk EG | Zimmer 2c
Jessica Bilgeri
Standesamt | Rathaus | Stockwerk EG | Zimmer 2c
Sabine Kelc
Standesamt | Rathaus | Stockwerk EG | Zimmer 2c
Parteienverkehr: Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr