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Fundservice

Ich habe etwas gefunden

Wenn Sie in St. Veit an der Glan Gegenstände oder Bargeld ab einem Wert von 10 Euro finden, sind Sie verpflichtet, den Fund in der Auskunfts- und Einlaufstelle des Rathauses abzugeben. Die Abgabe erfolgt unter Angabe Ihres Namens. So können wir Ihnen Bescheid geben, wenn der Gegenstand abgeholt wird. Wird der/die InhaberIn nach einem Jahr nicht ausfindig gemacht, wird der Finder/die Finderin informiert und kann den Gegenstand abholen. 

Ich habe etwas verloren

Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, können Sie sich telefonisch oder persönlich an den Fundservice in der Auskunfts- und Einlaufstelle wenden. Wenn Ihr Gegenstand gefunden wurde, müssen Sie beweisen können, dass es wirklich Ihrer ist. Dies können Sie je nach Gegenstand z.B. mit ihrem Lichtbildausweis oder einer Beschreibung des Gegenstandes tun. Wenn Sie ein Dokument verloren haben, wird eine Verlustanzeige benötigt, damit Ihnen ein neues Dokument (Duplikat) ausgestellt werden kann. Auch die Verlustanzeige erhalten Sie im Fundservice in der Infostelle des Rathauses.

Nähere Informationen unter

Karoline Kazianka

Auskunfts- und Einlaufstelle | Fundservice | Rathaus | Stockwerk EG | Zimmer 1

+43 4212 5555-507

karoline.kazianka@stveit.com

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