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Staatsbürgerschaftsnachweis

Als österreichischer Staatsbürger/österreichische Staatsbürgerin mit Hauptwohnsitz in Österreich können Sie Ihren Staatsbürgerschaftsnachweis beim Standesamt St. Veit an der Glan beantragen. Der Antrag bei minderjährigen Bürgern und Bürgerinnen wird vom gesetzlichen Vertreter gestellt.

Die Verleihung der Staatsbürgerschaft erfolgt nicht durch das Standesamt. Die dafür zuständige Stelle ist das Amt der Kärntner Landesregierung.

Benötigte Dokumente

Für die Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises benötigen Sie folgende Dokumente:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis akademischer Grade
  • Heiratsurkunde (bei Neuausstellung auf Grund einer Eheschließung)

Für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr benötigen Sie folgende Dokumante

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Elternteiles, der den Antrag stellt
  • Heiratsurkunde der Eltern

Alle beim Standesamt vorzulegenden Dokumente müssen im Original (Kopien können nicht angenommen werden) eingereicht werden.

Anfallende Gebühren & Kosten

Die Erstausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises für Kinder bis zum zweiten Lebensjahr ist gebührenfrei.

Ausstellung des Nachweises für Kinder nach dem zweiten Lebensjahr und Erwachsene: € 46,60/Nachweis

Nähere Informationen unter

Markus Grünkranz

Standesamt | Rathaus | Stockwerk EG |  Zimmer 2c

+43 4212 5555-501

markus.gruenkranz@stveit.com

 

Jessica Bilgeri

Standesamt | Rathaus | Stockwerk EG |  Zimmer 2c

+43 4212 5555-504

jessica.bilgeri@stveit.com

 

Sabine Kelc

Standesamt | Rathaus | Stockwerk EG |  Zimmer 2c

+43 4212 5555-503

sabine.kelc@stveit.com

 

 

Parteienverkehr: Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr

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Ergänzende Informationen