Staatsbürgerschaftsnachweis
Als österreichischer Staatsbürger/österreichische Staatsbürgerin mit Hauptwohnsitz in Österreich können Sie Ihren Staatsbürgerschaftsnachweis beim Standesamt St. Veit an der Glan beantragen. Der Antrag bei minderjährigen Bürgern und Bürgerinnen wird vom gesetzlichen Vertreter gestellt.
Die Verleihung der Staatsbürgerschaft erfolgt nicht durch das Standesamt. Die dafür zuständige Stelle ist das Amt der Kärntner Landesregierung.
Benötigte Dokumente
Für die Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises benötigen Sie folgende Dokumente:
- amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Nachweis akademischer Grade
- Heiratsurkunde (bei Neuausstellung auf Grund einer Eheschließung)
Für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr benötigen Sie folgende Dokumante
- Geburtsurkunde des Kindes
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Elternteiles, der den Antrag stellt
- Heiratsurkunde der Eltern
Alle beim Standesamt vorzulegenden Dokumente müssen im Original (Kopien können nicht angenommen werden) eingereicht werden.
Anfallende Gebühren & Kosten
Die Erstausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises für Kinder bis zum zweiten Lebensjahr ist gebührenfrei.
Ausstellung des Nachweises für Kinder nach dem zweiten Lebensjahr und Erwachsene: € 46,60/Nachweis
Markus Grünkranz
Standesamt | Rathaus | Stockwerk EG | Zimmer 2c
Jessica Bilgeri
Standesamt | Rathaus | Stockwerk EG | Zimmer 2c
Sabine Kelc
Standesamt | Rathaus | Stockwerk EG | Zimmer 2c
Parteienverkehr: Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr