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Geburt & Geburtsurkunde

Das Standesamt St. Veit an der Glan ist zuständig für alle Erledigungen rund um die Geburt Ihres Kindes wie etwa für die Ausstellung der Geburtsurkunde und Themen wie Obsorge und Vaterschaftsanerkennung. Um Ihnen und Ihrem Kind den Start etwas zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Schritte zusammengefasst:

Meldung einer Geburt

Die Geburt Ihres Neugeborenen muss dem zuständigen Standesamt sofort angezeigt werden. Haben Sie in einer Krankenanstalt entbunden, wird die Anzeige der Geburt in der Regel automatisch durchgeführt. Bei Hausgeburten wird zusätzlich die von dem Arzt/der Ärztin oder der Hebamme bestätigte Geburtsanzeige benötigt.

Benötigte Dokumente

Welche Dokumente Sie für die Geburtsurkunde Ihres Kindes benötigen, hängt von der Lebenssituation der Kindesmutter ab.

Eheliche Geburt
  • amtliche Lichtbildausweise der Eltern
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern (bei Ausländern/Ausländerinnen: gültiger Reisepass)
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Nachweis akademischer Grade
Uneheliche Geburt
  • amtlicher Lichtbildausweis der Mutter
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter (bei Ausländerinnen: gültiger Reisepass)
  • Nachweis akademischer Grade
  • Nachweis über die Auflösung früherer Ehen (Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung, bzw. Sterbeurkunde)

Alle beim Standesamt St. Veit an der Glan vorzulegenden Dokumente müssen im Original (Kopien können nicht angenommen werden) eingereicht werden.

Anfallende Gebühren & Kosten

Geburtsurkunden (Erstbekundungen) für Neugeborene sind gebührenfrei.

Für Ausstellung weiterer Geburtsurkunden fallen Kosten von € 9,30/Urkunde an.

Vornamenserteilung

Ist es Ihnen als Kindesmutter nicht möglich, persönlich im Standesamt anwesend zu sein, können Sie die im Downloadbereich vorbereitete Erklärung ausfüllen und mit den übrigen Dokumenten vorlegen lassen.


Anerkennung der Vaterschaft

Soll bei einer unehelichen Geburt der Vater des Kindes in die Geburtsurkunde mit eingetragen werden, so muss dieser im Standesamt vorsprechen und ein Vaterschaftsanerkenntnis unterfertigen. Folgende Urkunden sind vom Vater vorzulegen:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters (bei Ausländern: gültiger Reisepass)
  • Nachweis akademischer Grade

Länderspezifische Abweichungen möglich. Nähere Informationen erhalten Sie beim Standesamt.


Obsorge

Die Eltern können vor dem Standesbeamten/der Standesbeamtin persönlich und unter gleichzeitiger Anwesenheit einmalig bestimmen, dass sie beide mit der Obsorge betraut sind, sofern die Obsorge nicht bereits gerichtlich geregelt ist.


Mehrlingsgeburtenzuschuss

Mit dem Mehrlingsgeburtenzuschuss des Landes Kärnten werden frisch gebackene Eltern von Zwillingen und Co. in der ersten Familienphase unterstützt. Die einmalige Förderung wird auf Antrag im ersten Lebensjahr des Kindes ausbezahlt. 

Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/GS-L82

 

Nähere Informationen unter

Markus Grünkranz

Standesamt | Rathaus | Stockwerk EG |  Zimmer 2c

+43 4212 5555-501

markus.gruenkranz@stveit.com

 

Jessica Bilgeri

Standesamt | Rathaus | Stockwerk EG |  Zimmer 2c

+43 4212 5555-504

jessica.bilgeri@stveit.com

 

Sabine Kelc

Standesamt | Rathaus | Stockwerk EG |  Zimmer 2c

+43 4212 5555-503

sabine.kelc@stveit.com

 

 

Parteienverkehr: Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr

Ergänzende Informationen