Sterbefall
Ist ein Todesfall eingetreten, sind verschiedene Maßnahmen zu setzen und Behördenwege zu erledigen. Gerne sind die Servicestellen Standesamt, Bestattung und Friedhofsverwaltung dabei behilflich.
Meldung eines Sterbefalles
Der Tod eines Menschen muss dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Die "Anzeige des Todes" wird grundsätzlich, abhängig von den Umständen, von der Krankenanstalt, dem Krankenhaus, von dem Arzt/der Ärztin oder dem Totenbeschauer/der Totenbeschauerin veranlasst. Zumeist ist Ihnen dabei ein Bestattungsunternehmen behilflich und kann diese Wege für Sie übernehmen.
Benötigte Dokumente
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde benötigen Sie folgende Dokumente der verstorbenen Person:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis akademischer Grade
- Bei verheirateten, verpartnerten, geschiedenen oder verwitweten Personen: Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde, rechtskräftiger Scheidungsbeschluss bzw. Sterbeurkunde des Ehepartners
Alle beim Standesamt vorzulegenden Dokumente müssen im Original (Kopien können nicht angenommen werden) beim Bestattungsunternehmen eingereicht werden, welches die Behördenwege gerne für Sie erledigt.
Anfallende Gebühren & Kosten
Die Ausstellung der Sterbeurkunde kostet € 9,30.
Bestattung Kärnten GmbH
Die Bestattung Kärnten versteht sich als Ansprechpartner in allen Anliegen die mit dem Tod anfallen und ist stätig bemüht den hilfesuchenden Menschen in Ihrer schweren Zeit beizustehen.
Die Bestattung übernimmt folgende Leistungen:
- Verständigung des Totenbeschauarztes bzw. der Totenbeschauärztin
- Waschen, Ankleiden, Einbetten und Überführung des/der Verstorbenen zum Friedhof
- Die Besorgung der Sterbeurkunde und eventuell notwendigen Überführungspapiere
- die Organisation der Trauerfeier
- die Terminabsprache mit dem Geistlichen
- die Benachrichtigung des zuständigen Pfarramtes
- Druckaufträge für Parten, Danksagungen und Gedenkbilder
- die Beistellung eines Kondolenzbuches
- die Abholung und Überführung von allen und in andere Länder der Welt
- die Durchführung von Exhumierungen
Städtische Friedhöfe
Städtischer Friedhof St. Veit an der Glan
Friedhofstraße | 9300 St. Veit/Glan
Städtischer Friedhof Hörzendorf
9300 Hörzendorf
ÖFFNUNGSZEITEN
01. März bis 30. September: 07.00 bis 19.00 Uhr
01. Oktober bis 29. Februar: 08.00 bis 17.00 Uhr
An bestimmten Feiertagen wie Allerheiligen, Allerseelen und Weihnachten sind die Friedhöfe von 07.00 bis 22.00 Uhr geöffnet.
Grabverwaltung & Grabpflege
Sie können das Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf einem unserer städtischen Friedhöfe für eine bestimmte Dauer erwerben. Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird nach vorheriger Besichtigung der Grabstätte und anschließender Ausfertigung einer Niederschrift zugeteilt.
Die Stadtgärtnerei St. Veit an der Glan bietet die Betreuung von Grabstellen auf den städtischen Friedhöfen an. Die Grabpflege umfasst das Gießen und Jäten der jeweiligen Grabstätte. Die Verrechnung erfolgt pro Grabstelle, wobei die Anzahl der Grabstellen nach der Breite (ab 1,40 m) des Grabes bestimmt wird. Die Gebühr beträgt jährlich € 182,40 (brutto) pro Grabstelle.
Anfallende Gebühren
Die Kosten für eine Grabstätte hängen unter anderem von der Art der Grabstätte: Erdgrab, Urnengrab oder Gruft, und dem Ausmaß der Stätte ab. Eine Gebührenübersicht finden Sie hier.
Markus Grünkranz
Standesamt | Rathaus | Stockwerk EG | Zimmer 2c
Jessica Bilgeri
Standesamt | Rathaus | Stockwerk EG | Zimmer 2c
Sabine Kelc
Standesamt | Rathaus | Stockwerk EG | Zimmer 2c
Parteienverkehr: Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr
Bestattung Kärnten GmbH
Friedhofplatz 2 | 9300 St. Veit/Glan
Stadtgärtnerei
Handelsstraße 21 | 9300 St. Veit an der Glan
Betriebsleiter Rudolf Meierhofer